KfW-Förderung für Wärmepumpen: WEG-Beschluss zwingende Voraussetzung
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist dabei entscheidend: Handelt es sich um eine zentrale Heizungsanlage und damit um Gemeinschaftseigentum, kann der Förderantrag nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Eigentümerversammlung gestellt werden. Ohne wirksamen Beschluss ist eine Antragstellung im Namen der WEG nicht möglich. Die Zuschüsse sind pro Wohneinheit gedeckelt und staffeln sich bei Mehrfamilienhäusern nach Anzahl der Wohneinheiten. Zusätzlich können – je nach Konstellation – Effizienz-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensboni hinzukommen. Diese Boni sind teilweise nur durch selbstnutzende Eigentümer individuell zu beantragen. Wichtigweiterlesen
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