E-Auto-Förderung und Ladeinfrastruktur: WEG rücken in den Fokus
Die neue Förderung für E-Autos richtet sich an private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie kann für Kauf und Leasing beantragt werden und beträgt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Haushaltsgröße bis zu 6.000 Euro. Unternehmen und Gewerbetreibende sind nicht förderberechtigt. Für die Immobilienverwaltung ist diese Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil mehr geförderte E-Fahrzeuge den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen erhöhen können. Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen damit Anschlusskapazitäten,weiterlesen
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