Solar-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen
In Baden-Württemberg schreibt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung vor: Wenn ein Dach grundlegend saniert wird, muss mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Als „grundlegende Sanierung“ gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung des Daches vollständig erneuert werden. Voraussetzung ist unter anderem eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern. In der Bundeshauptstadt sind Eigentümer von Bestandsgebäuden gemäß Solargesetz verpflichtet, im Falle einer Sanierung mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Anlagenweiterlesen
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