Jahressteuergesetz vom Bundesrat bestätigt
Für Betreiber kleiner PV-Anlagen bringt das Jahressteuergesetz weitreichende steuerliche Entlastungen und einen Abbau bürokratischer Hürden: Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sowie bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden können nun steuerfrei betrieben werden. Für die letztgenannte Gebäudekategorie darf die Leistung der gesamten Anlage oder die Summe der Leistungen mehrerer Anlagen jedoch 100 kWp nicht überschreiten. Die Ertragssteuerbefreiung betrifft sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Sie wird rückwirkend zumweiterlesen
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