Zweite Runde: Bundesrat will Wohnungsgenossenschaften vor grauem Kapitalmarkt schützen – Bundestag dagegen
Laut Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen der Schutz der Rechtsform der Genossenschaft. Die Marke Genossenschaft soll vor solchen Geschäftsmodellen, die dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden, geschützt werden. Und zum anderen soll das Gesetz somit einen Beitrag zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen leisten. Das Problem besteht konkret darin, dass Kapitalstellen sich als Wohnungsgenossenschaften ausgeben, unrealistische Renditen versprechen, jedoch nicht dem Förderzweck des Schaffens von bezahlbarem Wohnraum dienen. Der Bundesrat will daher im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaftweiterlesen
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