Urteil: Bundesregierung muss mit Sofortprogramm beim Klimaschutz nachbessern
Für die Sektoren Gebäude und Verkehr hatte das Umweltbundesamt für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Gemäß § 8 Klimaschutzgesetz muss in einem solchen Fall das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Über die zu ergreifenden Maßnahmen muss die Bundesregierung beraten und diese „schnellstmöglich“ beschließen. Die Ministerien für Bau und Verkehr hatten zwar im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgeschlagen, beschlossen wurden sieweiterlesen
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