Geschäften mit Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben
Bei der Zwangsversteigerung von sogenannten Problem- oder „Schrottimmobilien“ beobachten Gemeinden immer wieder, dass die Gebäude zu einem den Verkehrswert deutlich übersteigenden Wert ersteigert werden. Der Ersteher hat zwar die Sicherheitsleistung hinterlegt, zahlt jedoch anschließend sein Gebot nicht. Da er aber mit dem Zuschlag im Versteigerungstermin Eigentümer der Immobilie wird, kann er Nutzungen aus der Immobilie ziehen, also beispielsweise Einnahmen durch Vermietung erzielen. Ein im Gesetzentwurf vorgesehener neuer § 94a im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ermöglicht esweiterlesen
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