Baugesetzbuch soll flexibler werden: temporäre Ausnahmen zur Wohnraumschaffung geplant
Angesichts der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten sieht ein aktueller Gesetzentwurf weitreichende Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB) vor. Im Mittelpunkt stehen neue Ausnahmeregelungen, die befristet bis Ende 2030 bzw. 2031 gelten sollen, um zügiger neuen Wohnraum zu schaffen. § 246e BauGB: Experimentierklausel für Abweichungen vom PlanungsrechtZentraler Bestandteil ist die Einführung eines neuen § 246e BauGB. Dieser ermöglicht – zunächst bis zum 31. Dezember 2030 – projektbezogene Abweichungen vom geltenden Planungsrecht für Wohnbauvorhaben. Die Regelung soll Kommunen ermöglichen, innovative oder dringliche Wohnprojekteweiterlesen
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