Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant
Der Bundesrat hatte am 7. April 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 eingebracht (Drucksache 21/17). Die Bundesländer sollen damit weiterhin die Möglichkeit haben, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung auszuweisen. Voraussetzung für eine wiederholte Gebietsausweisung ist künftig eine Begründung, welche Abhilfemaßnahmen seit der letzten Ausweisung ergriffen wurden und warum diese nicht zur Entspannung des Marktes führten. Auch der nun vorliegende Koalitionsvertrag schreibt vor: Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert. Zusätzlichweiterlesen
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