Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können bis Ende 2022 digital bleiben
Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die Corona-Sonderregelungen im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verlängert. Die erforderliche öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben kann somit bis Ende 2022 weiterhin digital und ohne physische Treffen erfolgen. Der Wohnungsbau soll hierdurch beschleunigt werden. Bundestag und Bundesrat hatten am 14.5.2020 dem „Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ zugestimmt. Die Initiative ging aus vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das Gesetzweiterlesen
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