Antiquiertes Landesglücksspielgesetz bedroht tausende Arbeitsplätze und vernichtet unternehmerische Existenzen in Rheinland-Pfalz
15. Dezember 2020. Heute wird das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht. Es sieht Mindestabstände zwischen staatlich konzessionierten Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen von in der Regel 500 m vor. In einem gemeinsamen Pressegespräch warnen der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) eindringlich vor den fatalen Konsequenzen, die eine Verabschiedung des Gesetzes auf die gesamte Branche des gewerblichen Automatenspiels in Rheinland-Pfalz mit seinen rund 4.000 Beschäftigten habenweiterlesen
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