Neue Grundsicherung: Jobcenter können früher auf niedrigere Wohnkosten drängen
Für den Wohnungsmarkt besonders relevant ist die Neuregelung der Karenzzeit. Künftig sollen Unterkunftskosten auch im ersten Bezugsjahr nicht mehr unbegrenzt anerkannt werden. Nach dem Gesetzentwurf werden Aufwendungen, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen, auch in der Karenzzeit nicht mehr als Bedarf berücksichtigt. Zugleich greift die Pflicht zur Kostensenkung früher: Die Angemessenheit der Unterkunft wird nicht erst nach zwölf Monaten, sondern von Beginn an schärfer geprüft. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sieht der beschlossene Kompromiss allerdings Ausnahmen vor. Zusätzlich wirdweiterlesen
Neueste Kommentare