Versorgungssicherheit und Gebäudemodernisierungsgesetz: Normenkontrollrat kritisiert Umsetzung
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden, der ab 2031 gesicherte elektrische Leistung vergütet. Ziel ist es, Stromversorgung auch in Phasen geringer Einspeisung aus Wind und Sonne abzusichern. Dafür sollen neue Anlagen, Bestandsanlagen und weitere Technologien wie steuerbare Lasten an Ausschreibungen teilnehmen können. Der Nationale Normenkontrollrat bewertet den Entwurf kritisch. Besonders beanstandet wird das Verfahren: Die Endfassung wurde dem Gremium am 12. Mai 2026 für eine Kabinettbefassung am 13. Mai 2026 vorgelegt. Aus Sicht des Normenkontrollrats entsprichtweiterlesen
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