Zertifizierte Verwalter: Verordnungsentwurf liegt vor

16. Juni 2021 Immobilien



  • Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (» der VDIV berichtete) können Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 bzw. Juni 2024 den Nachweis einer Zertifizierung vom WEG-Verwalter verlangen. Das Bundesjustizministerium rechnet nach aktuellen Schätzungen mit 28.500 Angestellten von Immobilienverwaltungen, die sich einer entsprechenden Prüfung unterziehen müssen. Nun liegt ein Verordnungsentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz vor.

    Der VDIV Deutschland hat sich über Jahre mit Nachdruck für eine entsprechende Basisqualifikation eingesetzt – schließlich geht es hier um die treuhänderische Verwaltung von über zehn Millionen Eigentumswohnungen, die in der Regel elementarer Bestandteil der privaten Altersvorsorge sind. Für die gesamte Branche ist die Zertifizierung ein wichtiges Werkzeug, das in der Öffentlichkeit aufgrund von Einzelfällen kritisch geprägte Bild des Verwalters zu wandeln und so zur Stärkung des Berufsbildes beizutragen. (» Einen ausführlichen Beitrag zur Zertifizierung finden Sie in der Ausgabe 8/2020 unseres Fachmagazins VDIVaktuell.)

    Mit der im Dezember 2020 in Kraft getreten Reform ist die Zertifizierung zwar keine gewerberechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO: Verwalter können somit ihre Tätigkeit auch ab Dezember 2022 grundsätzlich ohne Sachkundenachweis oder Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen. Doch die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters oder einer gleichgestellten Person wird nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

    Für die Prüfung ist eine bundeseinheitliche Regelung angedacht. Zuständig für die Abnahme sind die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Prüfung besteht aus einem mindestens 90-minütigen schriftlichen und einem mindestens 15-minütigen mündlichen Teil. Die Prüfungsthemen reichen von immobilienwirtschaftlichem Basiswissen über rechtliche Grundlagen wie Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bis hin zu kaufmännischen und technischen Voraussetzungen. Die Prüfungsgegenstände orientieren sich an den Sachgebieten, die auch Gegenstand der Weiterbildungspflicht für Verwalter nach § 34c Abs. 2a der GewO und in Anlage 1 zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt sind. Die Kosten schätzt das Bundesjustizministerium auf durchschnittlich 400 Euro pro zu zertifizierendem Mitarbeiter. Von dieser Zertifizierungspflicht sind Verwalter ausgenommen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung zu Immobilienkaufleuten oder zu Kaufleuten in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft verfügen oder aber auch einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt absolviert haben. Gleiches gilt für Verwalter mit Befähigung zum Richteramt.

    Der VDIV Deutschland erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung – ZertVerwV). Denn insbesondere bei § 7 (Befreiung von der Prüfungspflicht) und § 8 (Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter) sind aus Sicht der Praxis Anpassungen und Klarstellungen zwingend erforderlich, um die ZertVerwV kohärent und zukunftsorientiert auszurichten. » Den aktuellen Entwurf der ZertVerwV können Sie hier herunterladen.

    Wie die Prüfung zum zertifizierten Verwalter baut auch der in Kürze startende Sachkundelehrgang des VDIV Deutschland – in Kooperation mit GOING PUBLIC! und der IHK Frankfurt am Main – auf den Anforderungen der MaBV auf (» der VDIV berichtete). Der Lehrgang ermöglicht es Immobilienverwaltern, notwendige Basisqualifikationen nachzuweisen, und auch eine Anrechnung auf die Weiterbildungspflicht nach §34c GewO ist entsprechend gewährleistet. Die Besonderheit: Wird die IHK-Prüfung, wie im aktuellen Entwurf der Prüfungsverordnung vorgesehen – Pflicht, profitieren alle Teilnehmer des Lehrgangs von einem zusätzlichen Prüfungsairbag. Dieser beinhaltet eine erneute Freischaltung zum eLearningbereich und dem dort enthaltenen Trainingsbereich sowie einen gesonderten Online-Trainingstag zur Vorbereitung auf die Prüfung. Die Lehrgangsteilnehmer sind somit vollständig abgesichert. Weitere Informationen erhalten Sie auf » www.vdiv-campus.de.

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