BEG-Förderung startet mit neuen Konditionen
Technische Projektbeschreibungen und Bestätigungen zum Antrag, die spätestens am 8. Juli 2026 erstellt wurden, konnten noch bis einschließlich 20. Juli 2026 für Anträge nach den bisherigen Konditionen verwendet werden. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin nach den alten Förderbedingungen geprüft. Auch erteilte Zusagen bleiben bestehen; die hierfür vorgesehenen Fördermittel sind reserviert und werden nach erfolgreicher Umsetzung und Nachweisführung ausgezahlt. Heizungsförderung: Grundförderung bleibt, Boni sinken Bei der Heizungsförderung bleibt die Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Auch die bislang förderfähigen Heizungssysteme können weiterhinweiterlesen
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