Gerichte stärken Anspruch auf Balkonkraftwerke – Vermieter müssen zustimmen
Der Anspruch von Mietern auf die Installation sogenannter Balkonkraftwerke wird durch erste erfolgreiche Klagen konkretisiert. Anfang Januar 2026 teilte die Deutsche Umwelthilfe mit, dass das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia nach einer Klage eines Mieters die Installation eines Steckersolargeräts vorbehaltlos genehmigt hat. Bereits im Dezember 2025 hatte zudem das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek einem Mieter Recht gegeben, der seinen Vermieter auf Zustimmung verklagt hatte. Im Fall Vonovia ging es um umfangreiche Auflagen, die der Konzern vor der Installation verlangt hatte, darunter Windlastberechnungen, statischeweiterlesen
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