EU-Geldwäschevorgaben könnten Mietkautionskonten bürokratisch verteuern
Die europäische Geldwäscheverordnung gilt grundsätzlich ab 10. Juli 2027. Wie einzelne Pflichten in der Praxis umgesetzt werden, konkretisiert derzeit die europäische Geldwäschebehörde AMLA. Für Immobilienverwaltungen ist dabei insbesondere die Behandlung von Mietkautionssammelkonten relevant. Auf diesen Konten werden die Kautionen mehrerer Mietverhältnisse gebündelt geführt, bleiben innerhalb der Kautionsbuchhaltung aber eindeutig Mietern, Verträgen und Objekten zugeordnet. Nach bisheriger deutscher Praxis können hierbei geldwäscherechtliche Vereinfachungen greifen. Ob dies künftig in gleichem Umfang möglich bleibt, ist noch unklar. Die derzeit diskutierten europäischen Regelungen knüpfenweiterlesen
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