Gebäudetyp E: BID-Verbände fordern praxistaugliche Ausgestaltung
Aus Sicht der BID-Verbände sollte der Gebäudetyp E nicht über einen eigenständigen Vertragstyp im BGB eingeführt werden. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung der Verbände neue Abgrenzungsprobleme schaffen, statt das Bauen zu vereinfachen. Gefordert wird stattdessen eine schlanke Verankerung im bestehenden Werkvertragsrecht. Maßgeblich bleiben soll das Bauordnungsrecht als zivilrechtlicher Mindeststandard, ergänzt um die Möglichkeit gleichwertiger und praxistauglicher Abweichungen. Kritisch gesehen werden auch die bislang vorgesehenen Informations- und Aufklärungspflichten. Nach Auffassung der Immobilienwirtschaft würden diese den Gebäudetyp E unnötig verkomplizieren undweiterlesen
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