Gebäudetyp E: Eckpunkte sollen Basis für einfacheres und kostengünstigeres Bauen schaffen
Kern des Konzepts ist ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag. Er soll es Bauherren erlauben, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen und kosteneffizientere Lösungen einzusetzen. Künftig sollen nur die Schutzziele der Bauordnungen – etwa Statik, Brandschutz und Gesundheitsschutz – zwingend gelten. Darüberhinausgehende Anforderungen können optional vereinbart werden. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sollen nicht automatisch als Mangel gelten, solange Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit sichergestellt sind. Die Eckpunkte sehen außerdem eine stärkere Technologieoffenheit vor. DIN-Normen sollen als private technische Regeln klarer eingeordnet werden. Ergänzend plantweiterlesen
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