EU Data Act: Neue Pflichten und Risiken für Immobilienverwaltungen
Der EU Data Act schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten, die durch vernetzte Geräte erzeugt werden. Seit dem 12. September 2025 ist die Verordnung in der gesamten EU verbindlich anzuwenden. Für die Immobilienverwaltung gewinnt sie damit schlagartig an Relevanz, da zahlreiche Gebäudetechniken heute vernetzt arbeiten und fortlaufend Daten generieren. Der Anwendungsbereich ist breit gefasst und reicht weit über Aufzugsanlagen hinaus. Alle Geräte, die während des Betriebs Daten erzeugen, erfassen oder übermitteln und eineweiterlesen
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