Energieausweise ab 2027: Digital und deutlich umfangreicher
Mit dem GModG wurden die Regelungen zu Energieausweisen neu gefasst. Künftig müssen alle Energieausweise unter anderem eine Energieeffizienzklasse sowie den Primärenergie- und Endenergiekennwert enthalten. Bei Wohngebäuden kommen weitere Angaben hinzu, darunter der absolute Primärenergieverbrauch und der Endenergieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr. Erneuerbare Energien müssen zudem eindeutig benannt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Änderungen gibt es auch beim Verbrauchsausweis: Für Wohngebäude muss der Endenergieverbrauch künftig nach Energieträgern differenziert und jährlich über zwei Jahre erfasst werden. Gleichzeitig entfällt die bisherige Verpflichtung zum Bedarfsausweisweiterlesen
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