GMG-Eckpunkte: Kritik an geplanter Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes
Ausgangspunkt der Einwände ist die vorgesehene Aussetzung strengerer Verpflichtungen im Gebäudebestand bis 2029. Während nach bisherigem Recht deutlich ambitioniertere Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen waren, soll das neue Modell zunächst mit Grüngasanteilen arbeiten. Kritiker sprechen deshalb von einem deutlichen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Regelungsniveau. Aus ihrer Sicht wird die Wärmewende damit nicht beschleunigt, sondern aufgeschoben. Das sei nicht nur klimapolitisch problematisch, sondern könne auch verfassungsrechtlich relevant sein, weil der Staat aus dem Grundgesetz heraus zu wirksamem Klimaschutz verpflichtetweiterlesen
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