TKG-Novelle greift Praxisforderungen der Immobilienverwaltungen auf
„Der Entwurf zeigt: Die Praxiserfahrungen der Immobilienverwaltungen wurden aufgenommen. Wer Glasfaser bis in die Wohnungen bringen will, muss die Abläufe in Gebäuden, in WEG und in der Verwaltungspraxis ernst nehmen. Dass mehrere unserer Forderungen aufgegriffen wurden, ist ein wichtiger Erfolg für mehr Umsetzbarkeit im Bestand“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Positiv bewertet der VDIV Deutschland insbesondere die vorgesehene Streichung der Pflicht zur Einholung von drei Angeboten. Diese Vorgabe hatte sich in der Praxis vielfach als erheblicher Hemmschuh erwiesen,weiterlesen
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