Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms
Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Nach Auffassung der Richter sind die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht prognostisch geeignet, die Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 sicherzustellen. Insbesondere verbleibt nach den Berechnungen eine Emissionslücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂. Das Klimaschutzprogramm müsse sicherstellen, dass die gesetzlichen Jahresemissionsmengen in allen Sektoren eingehalten werden. Mit dem Urteil wird der verbindliche Charakter des Bundesklimaschutzgesetzes erneut betont. Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, konkrete undweiterlesen
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