Wärmepumpen-Umlage 2025: Nachreichfrist bis 31. März
Wohnungseigentümer können für das Jahr 2025 eine Entlastung bei zwei Bestandteilen des Strompreises beantragen, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden ist. Grundlage ist § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). In diesem Fall verringert sich die Umlageerhebung auf null für den Strom, der in der Wärmepumpe verbraucht wird. Konkret umfasst die Entlastung die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Für 2025 werden als relevante Umlagewerte genannt: KWKG-Umlage 0,277 Ct/kWh (seit 1. Januar 2025) und Offshore-Netzumlage 0,816 Ct/kWh. Der Antrag istweiterlesen
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