Bürokratie abbauen angekündigt – neues Kontrollregime beschlossen
Mit dem am 26. Februar im Bundestag beschlossenen Tariftreuegesetz werden Bundesvergaben im Bau- und Dienstleistungsbereich sowie Konzessionen künftig an verbindliche Tariftreueerklärungen und Nachweise gekoppelt, sobald der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro erreicht. Lieferaufträge bleiben in der beschlossenen Fassung ausgenommen. Damit wird die Vergabe nicht nur an materielle Leistungsfähigkeit, sondern zusätzlich an ein neues System aus Pflichten, Prüfungen und Sanktionen gebunden. Das Gesetz etabliert neue Kontrollstrukturen und Verfahrensschritte: Vorgesehen sind unter anderem eine Clearingstelle sowie eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherungweiterlesen
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