Energieausweise: EU vereinheitlicht Standards – Umsetzung in Deutschland verzögert sich
Kern der Reform ist eine vereinheitlichte Bewertungsskala. Die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt. Künftig steht die Klasse A ausschließlich für Nullemissionsgebäude, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet. Die konkrete Zuordnung erfolgt national, bleibt aber an die EU-Vorgaben gebunden. Zugleich werden die Pflichten ausgeweitet: Ein Energieausweis ist künftig nicht mehr nur bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung erforderlich, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen, etwa wenn mehr als ein Viertelweiterlesen
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