Ladeinfrastruktur-Förderung: Diskussion um Objektbegriff
Hintergrund sind Praxisfälle aus Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, bei denen mehrere Hauseingänge über eine gemeinsame Tiefgarage, ein Parkdeck oder eine zusammenhängende Stellplatzanlage verfügen. Werden Gebäude mit unterschiedlichen Hausnummern jeweils als eigenständige Objekte behandelt, können förderrechtliche Mindestvoraussetzungen auf Ebene einzelner Gebäudeteile verfehlt werden – obwohl die Gemeinschaft insgesamt die Anforderungen erfüllt. Für die Verwaltungspraxis ist diese Abgrenzung erheblich. Gemeinsame Stellplatzanlagen lassen sich häufig weder baulich noch rechtlich eindeutig einzelnen Hauseingängen zuordnen. Eine schematische Aufteilung bildet daher weder die tatsächliche Nutzung noch dieweiterlesen
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