Kontroverse um Gebäudemodernisierungsgesetz
Kern des Gesetzentwurfs ist die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden können, wenn sie ab 1. Januar 2029 schrittweise steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Vorgesehen sind mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Dazu zählen unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb in der Debatte für einen Neustart beiweiterlesen
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