Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig

2. Mai 2022 Immobilien



  • Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzesentwurf u. a. zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beinhaltet Ansätze zur Beschleunigung und Priorisierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Jedoch fehlen die Verbesserungen für eine bestimmte Gruppe und damit verbundenes Potenzial: die Wohnungseigentümergemeinschaften.

    Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihren Eigentümern. Damit wird eine WEG-Hausgemeinschaft wie ein Stromanbieter behandelt. Das hat umfangreiche Melde- und Steuerpflichten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer, ggf. auch Gewebesteuer) zur Folge sowie den Einsatz einer aufwendigen Mess- und Regeltechnik. Photovoltaik-Anlagen verbessern den Klimaschutz und die CO2-Bilanz eines Gebäudes – in der Praxis verweigern sich jedoch Eigentümergemeinschaften der umwelt-freundlichen Nachrüstung dieses Energieträgers, da WEG nicht unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2023 fallen. Dies verhindert Einbau und Nutzung von umweltfreundlichen und kostensparenden Energieformen für Millionen Bundesbürger und sollte dringend geändert werden.

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