Gasspeicher deutlich niedriger gefüllt als im Vorjahr

31. August 2026 Immobilien



  • Private Haushalte zählen nach § 53a EnWG zu den geschützten Kunden und sind bei einer Gasmangellage vorrangig zu versorgen. Dennoch können niedrige Speicherstände insbesondere bei einer längeren Kälteperiode Auswirkungen auf die Kosten der Wärmeversorgung haben. Wie schnell sich die Situation verändern kann, zeigte bereits der Januar 2026: Damals sank der bundesweite Speicherfüllstand auf 38,1 Prozent, gleichzeitig stiegen die Großhandelspreise für Gas um rund 38 Prozent.

    Bis zum 1. November 2026 sollen die deutschen Speicher grundsätzlich einen Füllstand von 80 Prozent erreichen. Sechs Anlagen müssen allerdings lediglich 45 Prozent erreichen. Beim derzeitigen Einspeichertempo werden bis Anfang November nach Einschätzung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nur rund 60 Prozent erwartet. Die geplante strategische Gasreserve des Bundes dürfte für den kommenden Winter noch nicht zur Verfügung stehen und frühestens 2027 greifen.

    Für die Versorgungssicherheit ist zudem nicht allein der prozentuale Füllstand entscheidend. Bei sinkendem Speicherstand nimmt insbesondere bei Porenspeichern auch die mögliche Entnahmeleistung ab. In einer länger anhaltenden Phase mit hoher Nachfrage kann deshalb relevant werden, wie schnell das noch vorhandene Gas tatsächlich bereitgestellt werden kann.

    Details zu den Speicherständen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich.html

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