Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss
Mit dem Gasspeichergesetz werden Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und aus dem Baugesetzbuch vorgenommen. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach zu festen Terminen bestimmte Mindestfüllstände erreichen. Beispielsweise sollen die Speicher am 1. Oktober zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein. Ziel ist, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu verringern und die Versorgungssicherheit vor allem im Blick auf den nächsten Winter zu erhöhen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.weiterlesen
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