Steuerentlastungsgesetz in Vorbereitung
Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Der Steuervorteil soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 wirksam werden. Zudem soll die bereits für 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auch in den Jahren 2022 und 2023 gelten. Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bislang 1.000 Euro auf 1.200weiterlesen
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