Umfassende Änderung der Sanierungsförderung
Sowohl Förderinhalte und -konditionen, als auch Fördersätze und Auszahlungsmodalitäten wurden an vielen Punkten verändert und die Zuständigkeiten neu organisiert. Die wesentlichen Neuerungen für private Eigentümer von Wohngebäuden sind: Seit 28. Juli 2022 gibt es die Förderung für Einzelmaßnahmen nicht mehr in Kreditform. Das KfW-Programm 262 wurde eingestellt. Einzelmaßnahmen werden jetzt ausschließlich über direkte Kredite gefördert. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ebenfalls seit 28. Juli 2022 werden systemische Maßnahmen nicht mehr bezuschusst. Das KfW-Programm 461weiterlesen
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