Digitalisierung von Bauleitverfahren soll Investitionen ankurbeln
Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung von Behörden vor. Darüber hinaus soll zur Vermeidung von Redundanzen bei Änderung oder Ergänzung von Planentwürfen in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen unterbleiben können. Wenn Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren, sollen nur noch die betroffenen Teile der Öffentlichkeit und betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Dies soll zumindestweiterlesen
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