Steuerliche Anreize für neu errichtete Wohngebäude
Geywitz will ab dem kommenden Jahr und befristet bis Ende 2030 eine befristete AfA einführen. Es sollen in den ersten vier Jahren je sieben Prozent und in den folgenden vier Jahren je fünf Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. „Die zeitlich befristete degressive AfA wäre ein wichtiger Beitrag, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Sie sollte daher Teil des Wachstumschancengesetzes werden“, erklärte die Ministerin. Wenn die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs kommen wolle,weiterlesen
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