Lektüretipp: Neuauflage: Praxishandbuch Zertifizierung WEG-Verwalter
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Danach darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer nach § 26a Absatz 1 WEG vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Der VDIV Deutschland hat nunmehr das Praxishandbuch neu aufgelegt und umfassend ergänztweiterlesen
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