KfW-Heizungsförderung für zweite Antragstellergruppe geöffnet
Für WEG gilt dabei allerdings folgende Regelung: Sie können Anträge zur Förderung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einreichen. Die Antragstellung für Maßnahmen am Sondereigentum wird voraussichtlich erst im August möglich sein. „Die Differenzierung zwischen Maßnahmen im Gemeinschafts- und im Sondereigentum sorgt nicht nur für Verwirrung unter den Wohnungseigentümern, sie ist auch sachlich wenig zielführend“, kritisiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Die Heizungserneuerung in einer WEG betrifft in den allermeisten Fällen sowohl Gemeinschafts- als auch Sondereigentum. Das gilt zum einen fürweiterlesen
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