Abschaffung der Weiterbildungspflicht: Rückschritt für Qualität und Klimaziele der Branche
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, die seit 2018 geltende Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung aufzuheben. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets zum Bürokratieabbau. Doch in der Branche stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik – nicht aus Eigeninteresse, sondern aus Sorge um Qualität, Verbraucherschutz und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Die Weiterbildungspflicht war 2018 als Kompromiss eingeführt worden, nachdem sich die damalige große Koalition nicht auf einen verpflichtenden Sachkundenachweis (trotz vorliegendem Gesetzentwurf) einigen konnte. Sieweiterlesen
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