BGH: Gewinnerzielung durch Untervermietung rechtfertigt Kündigung
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Mieter seine Zweizimmerwohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet. Statt der eigenen Nettokaltmiete von 460 Euro verlangte er von zwei Untermietern zusammen monatlich 962 Euro. Die Vermieterin kündigte daraufhin wegen unerlaubter Untervermietung und erhob Räumungsklage. Der BGH bestätigte nun das zuvor ergangene Räumungsurteil des Landgerichts Berlin vom 27. September 2023. Zur Begründung stellte der BGH klar, dass ein Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung nur besteht, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches liege vor,weiterlesen
Neueste Kommentare