Immobilien

Bundeskabinett beschließt Mietspiegelreform

17. Dezember 2020 Immobilien

Am 16. Dezember 2020 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts verabschiedet, um die Qualität und die Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen. Beide Parteien sind künftig verpflichtet, Auskunft über das Mietverhältnis und die Merkmale der Wohnung zu geben, Verstöße gegen den Mietspiegel sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können. Eine vom VDIV Deutschland deutlich kritisierte Neuregelung ist die Verlängerung des Bindungszeitraumes von zwei auf drei Jahre (» derweiterlesen