CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Neues Evaluierungsgutachten zeigt Handlungsbedarf bei Sonderfällen
Das nun vorliegende Gutachten zur Evaluierung nach § 10 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz bestätigt: In der Mehrzahl der Mietverhältnisse wird die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich effizient und anwendungssicher umgesetzt. Vor allem im Mehrfamilienhausbestand hat sich das Verfahren weitgehend in die bestehenden Abläufe der Heizkostenabrechnung eingefügt. Gleichzeitig benennt das Gutachten klare Problemfelder für die Praxis. Besondere Herausforderungen bestehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gasetagenheizungen, weil die CO₂-Kostenaufteilung hier häufig gar nicht oder nur in Einzelfällen erfolgt und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Auch bei der Fernwärme siehtweiterlesen
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