Vereinsrecht: Bundesrat billigt Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen
Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Vereinsmitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass angesichts der voranschreitenden Digitalisierung die damit eröffneten Möglichkeiten sinnvoll seien. Zudem führe dies zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Konkret wird § 32 BGB in Anlehnung an § 5 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3a GesRuaCOVBekG um einen Absatz 1a ergänzt, nachweiterlesen
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