Mit dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 wurde ein klares Signal für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor gesetzt: Heizungen in Neubauten müssen nun zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Eine aktuelle Geomap-Analyse zeigt, dass diese Vorgabe bereits Wirkung zeigt. Bei der Auswertung von rund 500.000 Kauf- und Mietangeboten mit Baujahr ab 2023 lag der Anteil klimafreundlicher Heizsysteme im Jahr 2024 bei 60 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2021 mit lediglich 34 Prozent ist das ein deutlicher Fortschritt.
Die Analyse gibt auch Aufschluss über die verwendeten Energieträger: Luftwärme führt mit 22 Prozent, dicht gefolgt von Strom (21 Prozent) und Wasserwärme (19 Prozent). Fernwärme kommt auf 13 Prozent. Fossile Energieträger wie Öl und Gas spielen im Neubau nur noch eine untergeordnete Rolle – ihr Anteil sank auf 6 Prozent, während er 2021 noch bei 37 Prozent lag.
Im Städtevergleich zeigen sich jedoch regionale Unterschiede: Hamburg erreicht mit 58,1 Prozent den höchsten Anteil erneuerbarer Energien unter den acht größten deutschen Städten, gefolgt von München (53,7 Prozent) und Stuttgart (43,9 Prozent). Schlusslicht ist Berlin mit lediglich 29,6 Prozent.
Auch bei den Heizsystemen ist ein klarer Trend erkennbar: Wärmepumpen dominieren mit einem Anteil von 51 Prozent bei den in Neubauangeboten angegebenen Heizungsarten.
Die Ergebnisse zeigen: Die Wärmewende im Neubau ist eingeläutet – und sie schreitet deutlich schneller voran als in Bestandsgebäuden. Dies unterstreicht die Wirksamkeit regulatorischer Vorgaben, wenn diese mit marktverfügbaren Technologien und wachsender gesellschaftlicher Akzeptanz einhergehen. Für den flächendeckenden Erfolg braucht es nun eine Übertragung dieses Tempos auf den Gebäudebestand – flankiert durch Fördermaßnahmen, Infrastrukturinvestitionen und eine strategisch gesteuerte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Nur so kann der Gebäudesektor sein Emissionsziel bis 2030 erreichen und einen substanziellen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045 leisten.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Neubau: 60 Prozent der Heizsysteme basieren 2024 bereits auf Erneuerbaren erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.
Neueste Kommentare