Das Jahr 2025 bringt für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich. Besonders relevant ist die Reform der Grundsteuer: Sie wird nun auf Basis aktueller Grundstückswerte berechnet, was dazu führen kann, dass Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Für Eigentümer bedeutet dies potenzielle Änderungen in der Steuerlast.
Zudem wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Immobilienverwaltungen, die unternehmerisch tätig sind, müssen sich darauf einstellen. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen. Der VDIV Deutschland hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für Immobilienverwaltungen erarbeitet. vdiv.de/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-e-rechnung-2025
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietpreisbremse: Sie läuft Ende 2025 aus. Während die SPD sie unbefristet einführen möchte, bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung nach der Bundestagswahl entwickelt. Eine Änderung betrifft die Indexmieten, die zukünftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Nettokaltmiete gekoppelt werden sollen.
Für Vermieter, die auf Wärmepumpen umsteigen, gelten neue Regelungen zur Mieterhöhung: Eine Modernisierungsumlage ist nur möglich, wenn die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe mindestens 2,5 beträgt. Zusätzlich tritt ab Oktober 2024 eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung für neu installierte Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Bestehende Anlagen haben eine Übergangsfrist bis September 2025.
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ebenfalls Neuerungen: Die Freigrenze für steuerfreie Photovoltaikanlagen wurde von 15 auf 30 Kilowatt Peak pro Wohneinheit erhöht. Zudem wurde das Erbschaftssteuergesetz angepasst, und Wohngemeinnützigkeit wird steuerlich begünstigt.
Diese Änderungen verdeutlichen: Immobilienverwaltungen müssen sich 2025 auf zahlreiche Anpassungen einstellen. Frühzeitige Planung und rechtliche Beratung sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und neue Chancen optimal zu nutzen.
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