Weitere KfW-Neubauförderung ab Oktober

16. September 2024 Immobilien



  • Voraussetzung für die Unterstützung durch den Bund ist bei Wohngebäuden (KNN-WG – KfW-Kredit 296), dass diese den Effizienzhausstandard 55 erreichen und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus erfüllen. Es darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse eingebaut werden. Die Lebenszykluskosten müssen anhand eines von der KfW bereit gestellten Berechnungstools ermittelt werden. Sie dürfen einen Referenzwert nicht überschreiten. Darüber hinaus sind Mindestanforderungen an die Zahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche einzuhalten. So muss beispielsweise eine Wohneinheit mit einer Fläche von mehr als 55 und höchstens 70 Quadratmetern mindestens drei sogenannte Individualräume (Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmer) mit einer Fläche von jeweils mindestens 10 Quadratmetern umfassen. Mit dem Förderkredit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden, maximal jedoch 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ist Pflicht.

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