Die entsprechende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav) war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die Verordnung schreibt u. a. für öffentliche Arbeitsstätten eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad vor. Außerdem dürfen Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet und private Swimming-Pools nicht beheizt werden.
Die Bundesregierung hatte den Beschluss zur verlängerten Geltungsdauer damit begründet, dass der Energieverbrauch weiter verringert werden müsse. Die früheren russischen Energielieferungen könnten noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt seien, sei eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.
Anders als die ursprüngliche Verordnung bedurfte die Verlängerung nur der Zustimmung des Bundesrates. Dieser forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten auch nach Ende der Geltungsdauer der Verordnung detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Kurzfristige Energiesparmaßnahmen: Verordnung bis 15. April 2023 verlängert erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.
Neueste Kommentare