Bundesweite Solarpflicht ab 2027
§ 106 GModG sieht einen gestaffelten Zeitplan vor: Ab 1. Januar 2027 müssen neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden. Ein Jahr später wird erstmals der Bestand einbezogen: Ab 1. Januar 2028 gilt die Vorgabe für öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Nutzfläche. Bei privaten Nichtwohngebäuden ab 500 Quadratmetern greift sie im Zusammenhang mit größeren Änderungen am Gebäude. Die Schwellenwerte für öffentliche Gebäude sinken anschließend weiter: abweiterlesen
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