Mietrecht reformiert: Keine Deckelung von Indexmieten, neue Regeln für möbliertes Wohnen
Konkret gilt: Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent, darf die darüberhinausgehende Erhöhung nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden. Damit weicht die Koalition von der ursprünglich diskutierten starren Kappung ab. Einen Schwerpunkt setzt der Gesetzentwurf auf möbliertes Wohnen. Um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern, wird erstmals eine klare Berechnungsgrundlage für Möblierungszuschläge eingeführt. Vermieter können künftig maximal 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat ansetzen. Alternativ ist eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete möglich. Wird derweiterlesen
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