Fit für die Zukunft? Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung
Mit ihrem Antrag will die Union die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwei Punkte versicherungsrechtlich regelt: Zum einen soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Kunden sollen diese nach einer Belehrung über die Konsequenzen abwählen können (Opt-out-Option). Zum anderen sollen sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dem Problem, dass bei steigenden Schadensereignissen in der Zukunft eine adäquate Rückversicherbarkeit der Schäden nicht mehr gegeben sein wird, will die Union durchweiterlesen
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