VDIV startet Umfrage zu WEG-Versammlungszeiten
In der Rechtsprechung zur Durchführung von WEG-Versammlungen wird der Minderheitenschutz oft als Kernargument angeführt. Eigentümer sollen in der Lage sein müssen, an einer Versammlung teilzunehmen. Dies soll nicht durch eine Uhrzeit eingegrenzt werden dürfen. Hier wird quasi ausschließlich aus Sicht der Eigentümerrechte argumentiert. Ob von Eigentümern ein Entgegenkommen verlangt werden kann, das Marktumfeld, veränderte Arbeitszeiten oder die Frage, ob WEG-Verwalter/innen für Versammlungen in den Abendstunden zu finden sind, wird nicht problematisiert. Damit sich andere Uhrzeiten flächendeckend durchsetzen, müsste also eineweiterlesen
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