Zweckentfremdung: Kurzzeitvermietung bleibt ein Compliance-Risiko
Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb bleibt ein dynamisches Regulierungsthema. Viele Bundesländer und Kommunen setzen auf Zweckentfremdungsverbote, Registrierungsnummern, Genehmigungspflichten und Bußgelder. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Hamburg verschärft die Vorgaben weiter. Nach Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 6. Mai 2026 sollen Online-Plattformen Daten zu vermittelten Übernachtungen übermitteln. Damit sollen Vermietungstätigkeiten oberhalb der erlaubten acht Wochen pro Jahr besser erkannt werden. Zugleich soll die bisherige Bagatellgrenze entfallen. Bislang konnten bis zu 50 Prozent der eigenenweiterlesen
Neueste Kommentare