Koordinierte Ländererlasse zum Grundsteuer-Bundesmodell
Wir haben berichtet. Bei einer solchen Abweichung könne das Übermaßverbot verletzt sein, so die Argumentation des Bundesfinanzhofs und nun auch der Länder. Den niedrigeren gemeinen Wert muss der Steuerpflichtige schlüssig darlegen. Als Nachweis kann ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses, eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Sachverständigen dienen. Auch ein innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis istweiterlesen
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