Arbeitsrecht 2025: Was sich für Beschäftigte ändert
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die Beschäftigte und Unternehmen betreffen. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ist eine der wichtigsten Neuerungen. Auch die Grenze für Minijobs wurde angepasst: Sie liegt nun bei 556 Euro monatlich. Dies soll sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte trotz des gestiegenen Mindestlohns weiterhin sozialversicherungsfrei arbeiten können. Familien profitieren von einer Erweiterung der Kinderkrankentage. Eltern haben jetzt Anspruch auf 15 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende 30 Tage), währendweiterlesen
Neueste Kommentare