BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen
Sachverhalt: Rückgabe gegen den Willen des Vermieters Im zugrunde liegenden Fall hatte ein gewerblicher Mieter seinen Mietvertrag im März 2020 gekündigt, die Kündigungsfrist jedoch nicht eingehalten. Das Mietverhältnis lief daher formal bis zum 4. Juni 2021. Der Mieter verließ die Räume aber bereits am 31. Dezember 2020 und warf die Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters ein. Dieser erklärte schriftlich, die Rückgabe sei gegen seinen Willen erfolgt und er sehe sich nicht als empfangsbereit an. Ende August 2021 beantragte derweiterlesen
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