WEG-Reform: Wichtige Neuerungen für den vermietenden Eigentümer nach dem WEMoG
Das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) enthält neben dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch einige wichtige mietrechtliche Neuregelungen, die sowohl der vermietende Eigentümer als auch der Mietverwalter kennen sollte. So ist in § 554 BGB ein Anspruch für Mieter gegen den Vermieter hinsichtlich der Erlaubnis zur Durchführung bestimmter baulicher Veränderungen vorgesehen. Ferner sind Mieter von Sondereigentumseinheiten künftig gemäß § 15 Abs. 2 WEG verpflichtet, Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden. Schließlich ist nunmehr in § 556a BGBweiterlesen
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