Noch keine Einigung bei CO2-Kostenverteilung
Nachdem die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas in Deutschland beschlossen wurden, herrscht weiterhin Unklarheit, wer in der Praxis die Kosten der Kohlenstoffsteuer zu tragen hat (» der VDIV berichtete). Aus Sicht der Grünen sollten Vermieter hierfür aufkommen, der Bauausschuss lehnte den Antrag (19/24432) aber ab. Momentan besagt die Rechtslage, dass die CO2-Kosten Bestandteil der Heizkosten sind und der Vermieter sie daher mit der Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen kann. Die Grünen argumentierten, dass beiweiterlesen
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