Nebenkostenprivileg fällt weg
Nach monatelanger Diskussion hat der Bundesrat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das hat den Wegfall des Nebenkostenprivilegs bei den Kabelkosten (» der VDIV berichtete) zur Folge. Die Meinungen von Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützern zu den Auswirkungen sind sehr konträr. Bis 2024 gilt eine Übergangsfrist. Ab dann sollen Mieter zum einen für den Internet-Ausbau direkt zahlen müssen. Zum anderen dürfen Vermieter Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr auf die Mieter umlegen. Ab 2024 werden somit Mieter eigene Verträge abschließen können. Verbraucherschützer sehenweiterlesen
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