Umsetzung des Grundsteuerreformgesetz: Fristen in 2022
Der Stichtag der Werte ist der Stand zum 1. Januar 2022 ist. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Abgabe Hauptfeststellungserklärung soll ab dem 1. Juli 2022 per ELSTER, einer Onlineplattform des Finanzamts, möglich sein. Grundstücks- und Wohnungseigentümer sind dann bundeseinheitlich bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte in elektronischer Form bei der zuständigen Finanzverwaltung abzugeben. Problematisch könnte die Ermittlung des sogenannten Bodenrichtwertes sein, bei derweiterlesen
Neueste Kommentare