Ukraine-Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum
Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und im Land bleiben. Die Geflüchteten müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen daher in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder auch in einer privaten Unterkunft wohnen. Die Voraussetzungen dafür hat die Europäische Union geschaffen, indem sie die sogenannte Massenzustromrichtlinie aktiviert hat. Eigentümer und Mieter können freien Wohnraum über verschiedene Wege melden. Portale wie www.unterkunft-ukraine.de sind bundesweit tätig und arbeiten mit dem Bundesinnenministerium zusammen. Die meisten Länder, Wohlfahrtsverbände wie die Caritas und die Diakonie undweiterlesen
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