Anpassung des Energiesicherungsgesetzes soll Versorgungssicherheit gewährleisten
Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, man könne eine Verschlechterung der Lages des Gasmarkts nicht ausschließen und man müsse sich vorbereiten. Man schärfe die Instrumente, um dafür sorgen zu können, dass auch im Winter die grundlegende Versorgung weiterhin gewährleistet werden könne. Zum wurde nun das bestehende Preisanpassungsrecht des § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) präzisiert und konkretisiert. Zudem ist ein neues, alternatives Instrument geplant (saldiertes Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG). Dabei handelt es sich um eine Vorkehrung, bei welcher die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung vonweiterlesen
Neueste Kommentare