Kabinett beschließt weitere Entlastungen
Ein Schwerpunkt des Entlastungspaketes liegt auf Steuerentlastungen und Anpassungen. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beinhaltet neben der Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und der Erhöhung des maximalen Abzugsbetrags auf 1.000 Euro im Jahr auch die Anhebung des jährlichen linearen Afa-Satzes für nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellte Wohngebäude von zwei auf drei Prozent. Teil des Gesetzes sind darüber hinaus diverse Vereinfachungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Mit einem Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuerlast an die Inflation angeglichen werden. Vorgesehen ist unter anderemweiterlesen
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