Kabinett beschließt zweiten Heizkostenzuschuss und Wohngeldreform
Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Wohngeldbezieher, Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Ausbildungsfortbildungsfördergesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Die jeweilige Förderung muss für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt worden sein. Die Höhe des Heizkostenzuschusses II richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Für 1-Personen-Haushalte erhöht sich der Zuschuss von 270 auf 415 Euro und für 2-Personen-Haushalte von 350 auf 540 Euro. Für jedeweiterlesen
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