Forderung nach Einsichtnahme des Verwalters ins elektronische Grundbuch
Denn es gehört zu den Pflichten des Verwalters, zu klären, wer Eigentümer im verwalteten Wohnungseigentumsobjekt ist. Diese Frage ist sowohl für wesentliche und haftungsrelevante Tätigkeiten des Verwalters sowie auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft von Bedeutung. Die Einsichtnahme vor Ort ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden, der in Zeiten von Personalmangel und zunehmenden Hausgeldrückständen kaum mehr zu vertreten ist. Ein bundesweites elektronisches und automatisiertes Einsichtsrecht für bestellte Immobilienverwalter in Abteilung 1 und das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs wären daher eine deutliche Verbesserungweiterlesen
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