Zertifizierter Verwalter erst ab 2023?
Eigentlich sollte die Vorschrift bereits zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Damit hätten alle Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen „qualifizierten Verwalter“ i. S. d. des § 26a WEG geltend machen können. Jetzt steht im Raum, dass das Bundesjustizministerium die Inkraftsetzung um ein Jahr verschiebt. Der VDIV hatte sich für die Zertifizierung der Verwalter stark gemacht, doch ein Aufschub sei aktuell das einzig Richtige, meint VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Bei den IHK mangele es an Prüfern, außerdem sei die Integrationweiterlesen
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